Private Einladungen oder kulturelle Veranstaltungen (Vernissage) gelten nicht als klassische Verkauföffnungen und können daher zeitunabhängig durchgeführt werden.
In Bayern gelten darüber hinaus für Galerien, die der Allgemeinheit offen stehen, die Bestimmungen des Bundesladenschlussgesetzes (LadSCHlG). Das heißt, werktags von 6:00 - 20:00 dürfen Verkäufe durchgeführt werden. An Sonn- und Feiertagen darf kein offener Verkauf getätigt werden.
Diese Auskünfte sind ohne Gewähr.